Computerversicherung: Bit & Byte

  • Defekte Hardware kann teuer werden: Sowohl die Reparatur als auch die Neuanschaffung sind mit hohen Kosten verbunden
  • Meist bleibt es nicht ausschließlich bei einer beschädigten Hardware - oft wird auch die Software beschädigt!
  • Datenverlust durch beschädigte Hardware oder irrtümliche Bedienung ist teuer und schädlich für Ihr operatives Geschäft
Haushaltsversicherung

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme

  • bei Zerstörung oder Verlust den Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses (Neuwert),
  • bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Schadenereignisses (Neuwert).

War der Zeitwert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses kleiner als 40 % des Neuwertes, wird höchstens der Zeitwert ersetzt.

Versicherungsschutz besteht bei gänzlicher oder teilweiser Betriebsunterbrechung, wenn die versicherte Hardware infolge eines versicherten Schadens stillsteht. Der Versicherer ersetzt innerhalb der versicherten Haftungszeit die Mehrkosten, die für die Weiterführung der Betriebstätigkeit aufgewendet werden müssen (zum Beispiel Anmietung fremder Hardware).

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme die notwendigen Kosten für erforderliche

  • Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von versicherten externen Datenträgern (zur Sicherung notwendige Datenspeicher),
  • Wiederbeschaffung und Wiedereingabe der Daten und Programme für den vor Eintritt des Schadenfalles befindlichen Zustand des Betriebssystems und der Programme.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Hardware gegen plötzlich und unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) sowie bei Verlust durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub.

Als Sachschaden gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz.

                                   

Folgende stationäre Geräte können – wenn sie im Betrieb verwendet werden – mit einer Pauschalversicherungssumme zum Neuwert versichert werden:

  • stationäre Informationstechnik (inkl. CAD- und CAMComputer, Computerkassen),
  • stationäre Kommunikationstechnik (inkl. Videokonferenz-, Gegen- und Wechselsprechanlagen),
  • stationäre Bürotechnik (inkl. Registrierkassen, Küchengeräte im Büro),
  • stationäre Sicherungs- und Meldetechnik (inkl. Zutrittskontrollanlagen, Signalanlagen).

 

Bei der Allianz können auch mobile Büro- und EDV-Geräte mit einer Pauschalversicherungssumme zum Neuwert versichert werden. Der Geltungsbereich dieser Hardware-Versicherung ist weltweit!

 

Was leistet die Allianz im Versicherungsfall?

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme

  • bei Zerstörung oder Verlust den Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses (Neuwert),
  • bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Schadenereignisses (Neuwert).

War der Zeitwert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses kleiner als 40 % des Neuwerts, wird höchstens der Zeitwert ersetzt.

 

Mitversicherbar sind Mehrkosten infolge Technologiefortschritts:

Dies bedeutet, falls es bei Zerstörung oder Verlust keine Möglichkeit der Wiederbeschaffung gleichwertiger Ersatzgeräte (gleicher Art und Güte) gibt, ersetzt der Versicherer den Neuwert plus max. 20 % des Neuwerts, jedoch maximiert mit € 10.000,–.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht bei gänzlicher oder teilweiser Betriebsunterbrechung, wenn die versicherte Hardware infolge eines versicherten Schadens stillsteht.

Was leistet die Allianz im Versicherungsfall?

Der Versicherer ersetzt innerhalb der versicherten Haftungszeit die Mehrkosten, die für die Weiterführung der Betriebstätigkeit aufgewendet werden müssen (zum Beispiel Anmietung fremder Hardware).

Zusätzlich zur Hardware kann auch die Software (Daten und Programme) versichert werden.

Mitversichert sind bei der Bit&Byte Software auch die externen, ihrer Bestimmung nach auswechselbare Datenträger (zur Sicherung notwendige Datenspeicher) und die auf diesen befindlichen Daten und Programme (maschinenlesbare Informationen).

Was ist versichert?

Versichert gelten nachteilige Veränderungen oder Verluste von versicherten Daten und Programmen infolge eines versicherten Sachschadens an der Hardware oder durch

  • Störung oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage oder der Klimaanlage,
  • Bedienungsfehler (zum Beispiel falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe),
  • Über- oder Unterspannung,
  • elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung,
  • höhere Gewalt (einschließlich Blitzeinwirkung),
  • Schäden an elektronischen Bauelementen (Bauteile),
  • Schäden an Sicherungselementen aller Art durch ihre bestimmungsgemäße Funktion.

Was leistet die Allianz im Versicherungsfall?

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme die notwendigen Kosten für erforderliche

  • Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von versicherten externen Datenträger (zur Sicherung notwendige Datenspeicher),
  • Wiederbeschaffung und Wiedereingabe der Daten und Programme für den vor Eintritt des Schadenfalls befindlichen Zustandes des Betriebssystems und der Programme,
  • Wiederaufbringung bzw. maschinelle Wiedereingabe der versicherten Daten und Programme aus externen Datenträgern (zur Sicherung notwendige Datenspeicher),
  • maschinelle oder manuelle Wiedereingabe der Daten aus Ursprungsprogrammen oder aus beim Versicherungsnehmer vorhandenen Belegen, einschließlich deren Zusammenstellung und Aufbereitung.
ekomi

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