Die Pensionszusage ist ein Firmenpensionsversprechen für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH und ausgewählte Mitarbeiter.
Dieses Rechtsversprechen muss schriftlich, verbindlich und unwiderruflich sein und regelt alle für das Leistungsversprechen relevanten Zusagen (Höhe, Zeitpunkt der Auszahlung, ...). Dieses Leistungsversprechen bietet auch die Möglichkeit, Risiken wie Hinterbliebenenvorsorge oder Berufsunfähigkeit abzusichern. Zur Finanzierung schließt das Unternehmen eine auf das Leistungsversprechen abgestimmte Pensionsrückdeckungsversicherung ab.