Meine Jubiläumsgeldverpflichtung

Viele Kollektivverträge in Österreich sehen Ansprüche auf Jubiläumsgeldzahlung für MitarbeiterInnen des Unternehmens vor. Diese Zahlungen können je nach Kollektivvertrag bis zu 14,5 Monatsgehälter pro Mitarbeiter betragen.

Vorteile für Ihr Unternehmen: 

  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung 
  • Entstehende Jubiläumsgeldansprüche werden zum Ende der Laufzeit ausfinanziert
  • Kein Liquiditätsproblem zum Jubiläum von ArbeitnehmerIn oder ArbeitgeberIn 
  • Geringere Gesamtbelastung im Vergleich zur herkömmlichen Vorsorge
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche MitarbeiterInnen eine Jubiläumsgeld-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird 
  • Vorteile für Ihr Unternehmen:     
  • Steuervorteile: Wertzuwächse der Versicherung werden nicht gewinnerhöhend aktiviert, daher keine Versteuerung. Zusätzlich keine Versicherungssteuer
  • Geringere Liquiditätsbelastung im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen
  • Verbesserte Bilanzoptik
  • Entstehender Jubiläumsgeldanspruch kann bei Bedarf zum Laufzeitende ausfinanziert werden
  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche MitarbeiterInnen eine Jubiläumsgeld-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Stärkung der Eigenkapitalquote
  • Verbesserung der Kennzahlen speziell in der IAS- und UGB-Bilanz (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Ein Vertrag pro Unternehmen

Als MaklerIn vertrauen Ihre KundInnen auf Ihre Expertise und Know-How in vielen Bereichen - diverse Sachversicherungen, Vorsorge und Vermögen. Häufig sind Ihre KundInnen in vielen der "alltäglichen" Versicherungs- und Vorsorgebereiche (mehr oder weniger) gut informiert. Es gibt allerdings gerade bei Firmenkunden einige "blinde Flecken", wenn es um potentielle Zahlungen an MitarbeiterInnen geht. Einen derartigen Bereich wollen wir uns in Zukunft noch stärker widmen: der Vorsorge und optimalen Organisation von Jubiläumsgeldverpflichtungen Ihrer Firmenkunden und auch Ihrem eigenen Unternehmen!

Die Fragestellung an KundInnen, ob sie von diesen ungewissen, zukünftigen Belastungen betroffen sein könnten ist simpelBeschäftigen Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? Wird diese Frage mit "Ja" beantwortet, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Jubiläumsgeldansprüche gegenüber dem Unternehmen bestehen. Ob dies zutrifft hängt grundsätzlich davon ab, welchem Kollektivvertrag die MitarbeiterInnen unterliegen - und beinahe jeder Kollektivvertrag sieht nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgeldzahlungen vor! Gerade bei KMUs ist kaum diesbezügliches Wissen - und noch weniger Bewusstsein über die möglichen Risiken - vorhanden. Das führt uns auch zu Ihrem eigenen Unternehmen als Versicherungsmakler: wenn Sie MitarbeiterInnen beschäftigen unterliegen diese dem Kollektivvertrag Handel, der in Summe bis zu 8,5 Monatsgehälter als Jubiläumsgeldzahlung an den/die betroffene MitarbeiterIn vorsieht!

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Die Lösung: Jubiläumsgeldverpflichtungen auslagern

Durch eine einmalige Prämienzahlung in Höhe der steuerrechtlichen Jubiläumsgeldrückstellung und laufende Prämienzahlungen werden die Verpflichtungen bis zum letzten potentiellen Anspruch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfinanziert und im Bedarfsfall direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.
Berechnen Sie jetzt mit Auswahl des Kollektivvertrags Ihre Jubiläumsgeldverpflichtung im Unternehmen!
Herr Max Muster ist im Jahr 2000 mit 20 Jahren in Ihr Unternehmen eingetreten und bezog ein Jahresgehalt von EUR 25.000,– brutto. Nimmt man eine Gehaltssteigerung von jährlich 3,00 % an, steht ihm nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld in Hohe von EUR 3.225,20 (1 Monatsgehalt) zu. Bleibt der Mitarbeiter bis zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 2040 in Ihrem Unternehmen, lukriert er in Summe EUR 46.842,00 (8,5 Monatsgehälter inkl. Lohnneben- und Sozialversicherungsabgaben) Jubiläumsgeldansprüche – liquide Mittel, die zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden sein müssen und darüber hinaus Ihre Bilanz mit Fremdkapital (Jubiläumsgeldrückstellungen) belasten. Dieses Beispiel zeigt, dass schon bei Ansprüchen eines Mitarbeiters Ihre Bilanz deutlich beeinflusst werden kann. Und wir sprechen hier von nur einer einzigen Person!

FAQs: Alle Antworten zu den meist-gestellten Fragen

Was ist das: Jubiläumsgeld?

Es handelt sich um eine laut Kollektivvertrag vorgesehene Zahlung des Dienstgebers an den jeweiligen Dienstnehmer.

                                                     

Wo erkennt man, ob die Dienstnehmer Anspruch auf Jubiläumsgeld haben?

Die Jubiläumsgeldansprüche sind in den jeweiligen Kollektivverträgen, nach denen die Dienstnehmer beschäftigt sind, geregelt.  Anspruch haben alle in den Kollektivverträgen erfassten Dienstnehmer, unabhängig von deren Firmeneintrittsdatum.

 

Wann muss Jubiläumsgeld bezahlt werden?

Die Zahlungen erfolgen laut der im jeweiligen Kollektivvertrag angegebenen Dienstzugehörigkeitsdauer. Die Zeitpunkte der Auszahlung sind je Kollektivvertrag unterschiedlich festgesetzt.

 

Wie hoch ist die Jubiläumsgeldzahlung?

Die Zahlung beträgt ein Monatsgehalt bzw. ein Mehrfaches eines Monatsgehalts – je nach Kollektivvertrag. Entsprechend der Dienstzugehörigkeitsdauer sind Mehrfachauszahlungen vorgesehen. Sie können, aufsummiert, bis zu 16,5 Monatsgehälter betragen.

 

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Jubiläumsgeldzahlung erfolgt zusätzlich zum jeweiligen Monatsbezug zum jeweiligen Stichtag.

Sind für die Jubiläumsgeldzahlung Nebenkosten zu berücksichtigen?

Die Zahlungen sind sowohl für den Dienstgeber als auch für den Dienstnehmer wie normale Gehaltszahlungen voll lohnnebenkostenpflichtig.

                                                          

Unterliegen Jubiläumsgeldbezüge einem festen Steuersatz?

Nein. Die Auszahlungen werden gemeinsam mit dem laufenden Bezug lt. Tarif versteuert.

 

Sind diese Jubiläumsgeldverpflichtungen in der Bilanz zu berücksichtigen?

Ja, bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen und Unternehmen, die freiwillig bilanzieren, sind die Verpflichtungen als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Diese Rückstellungen haben durch Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages v.a. zu Beginn der Dienstverhältnisse meist nur einen geringen Wert, der aber mit Dienstdauer und damit einhergehender Steigerung der Wahrscheinlichkeit einer Jubiläumsgeldzahlung immer mehr ansteigt.

 

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, für die Jubiläumsgelder vorzusorgen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wie sie z.B. vor Einführung der „Abfertigung Neu“ für die Abfertigungsverpflichtungen bestand. Deshalb kennen leider nur sehr wenige Unternehmen die möglichen Belastungen, die auf sie zukommen können.

Wie erfahre ich, welche Verpflichtungen mein Unternehmen zu welchen Zeitpunkten belasten werden?

Nach Bekanntgabe der jeweiligen Daten erstellt die Allianz ein individuelles Schaubild, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe Liquiditätsabflüsse zu verzeichnen sind.

                                                                      

Gibt es Möglichkeiten der Finanzierung dieser zukünftigen Belastungen?

Wie bei der Finanzierung von Abfertigungsverpflichtungen können auch diese Jubiläumsgeldzahlungsverpflichtungen durch eine Rückdeckungs- oder Auslagerungsversicherung ausfinanziert bzw. an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.

 

Welche der beiden Finanzierungsvarianten ist effektiver?

Die Auslagerung der Jubiläumsgeldverpflichtungen stellt durch Nutzung diverser vor allem bilanzieller Vorteile die beste Finanzierungsmöglichkeit dar. Im Gegensatz zur Rückdeckung ist die Auslagerung außerdem von der Versicherungssteuer befreit (0% statt 4%).

 

Welche Vorteile beinhaltet die Ausfinanzierung durch die „Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche an eine Versicherung“?

  • Die Prämien an die Versicherung sind Betriebsausgabe und damit voll absetzbar.
  • Im Unternehmen gebildete Rückstellungen können aufgelöst werden, womit die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert wird (= weniger Fremdkapital in der Bilanz)
  • Versicherungsgewinne müssen nicht versteuert werden, da de facto keine Aktivierung des Versicherungswertes erfolgt (= wird ja aufgrund der Auslagerung außerhalb der Bilanz angespart)

 

Müssen alle Ansprüche aller Dienstnehmer ausfinanziert werden?

Es können auch die Ansprüche einzelner Dienstnehmer ausfinanziert werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Bildung von Gruppen, für die eine Finanzierung vorgenommen wird.

Im Hinblick auf die Möglichkeit der Auflösung der Rückstellungen bei einer Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche und damit verbundenen Verbesserung der Eigenkapitalquote empfiehlt sich allerdings, die Finanzierung der Ansprüche aller Dienstnehmer ins Auge zu fassen.

Gut zu wissen

  • Wir stellen dem Unternehmen alle für die Bilanzierung notwendigen Informationen und Daten jährlich und kostenlos zur Verfügung (Prämie inkl. und exkl. Kosten, Rückkaufswert).
  • Einfache Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt in einem 1-Polizzen-System, d.h. trotz mehrfacher Ansprüche der MitarbeiterInnen im Zeitverlauf existiert je Mitarbeiter nur ein Vertrag.

Nutzen Sie die jahrzehntelange Kompetenz und Erfahrung unseres Hauses auf dem Gebiet der BAV!

Haben Sie noch weitere Fragen?

  • Durch die Zusammenarbeit von Lebensversicherung, VorsorgekassePensionskasse und Investmentbank ist die Allianz in Österreich der einzige BAV-Komplettanbieter und offeriert alles aus einer Hand - unsere Kompetenz ist gebündelt in einem starken ExpertInnen-Team, das tagtäglich BAV-Lösungen erarbeitet und umsetzt.
  • Die Allianz ist der Top-Anbieter in der BAV, was in Marktumfragen regelmäßig bestätigt wird - zuletzt abermals durch den AssCompact Award 2018, den wichtigsten Gradmesser für die Zufriedenheit der Maklerpartner.
  • Seit dieser Award vergeben wird, belegt die Allianz immer den 1. Platz.