Betriebliche Altersvorsorge: Abfertigung alt

Eine Liquiditätsbelastung ­­für Unternehmen
BAV Abfertigung

Auch mehr als 15 Jahre nach Start der Vorsorgekassen ist in Österreich noch jeder vierte Arbeitnehmer im System Abfertigung Alt. Die Konsequenzen sind:

  • Der Abfertigungsanspruch für den/die MitarbeiterIn beträgt mindestens 6 Monatsentgelte (halbes Jahresbruttogehalt)
  • Spätestens bei Pensionsantritt droht eine hohe Abfertigungsverpflichtung
  • Ohne rechtzeitige Vorsorge können Abfertigungszahlungen für das Unternehmen existenzbedrohend werden

Versichern Sie für Ihre Unternehmenskunden die Mitarbeiteransprüche aus Abfertigung alt

Auch ein Jahrzehnt nach Start der Vorsorgekassen ist in Österreich noch jeder vierte Arbeitnehmer im System Abfertigung Alt. Für Arbeitgeber kann die Abfertigungszahlung aber einen ernst zu nehmenden Liquiditätsabfluss bedeuten, weil Rückstellung sehr oft mit Rückdeckung verwechselt wird.

Über eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung ist es möglich, die Kostenbelastung als Betriebsausgabe auf mehrere Jahre gleichmäßig zu verteilen – oder die bestehenden Verpflichtungen über eine Abfertigungs-Direktversicherung überhaupt komplett an die Allianz auszulagern.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Maklerbetreuer!

Herr Max Muster ist im Jahr 2000 mit 20 Jahren in Ihr Unternehmen eingetreten und bezog ein Jahresgehalt von EUR 25.000,– brutto. Nimmt man eine Gehaltssteigerung von jährlich 3,00 % an, entsteht bis zu seiner Pensionierung zu seinem 65. Geburtstag ein Abfertigungsanspruch in Höhe von EUR 52.344,45.

Durch den Abschluss einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung spart das Unternehmen über mehrere Jahre verteilt das notwendige Kapital zur Finanzierung der entstehenden Abfertigungsverpflichtungen an.

  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung 
  • Entstehende Abfertigungsansprüche werden zum Ende der Laufzeit ausfinanziert
  • Kein Liquiditätsproblem zum Pensionsalter von ArbeitnehmerIn oder ArbeitgeberIn 
  • Geringere Gesamtbelastung im Vergleich zur herkömmlichen Vorsorge
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche MitarbeiterInnen eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird 

Seit dem Jahr 2001 gibt es die Möglichkeit, bestehende Abfertigungsverpflichtungen zur Gänze an eine Versicherung auszulagern.* (*Erlass des BMF zur RZ 3369a der EStR 2000)

Vorteile für Ihr Unternehmen: 

  • Steuervorteile: Wertzuwächse der Versicherung werden nicht gewinnerhöhend aktiviert, daher keine Versteuerung. Zusätzlich keine Versicherungssteuer
  • Geringere Liquiditätsbelastung im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen
  • Verbesserte Bilanzoptik
  • Entstehender Abfertigungsanspruch kann bei Bedarf zum Laufzeitende ausfinanziert werden
  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche MitarbeiterInnen eine Abfertigungs-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Stärkung der Eigenkapitalquote 
  • Verbesserung der Kennzahlen speziell in der IAS- und UGB-Bilanz (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Ansprüche der Arbeitnehmer bleiben im alten Recht (Anspruchsverlust bei Selbstkündigung)
  • Kein Liquiditätsproblem bei Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers
  • Gleichmäßige Aufwandsverteilung und planbare Liquiditätsbelastung
  • Geringere Gesamtbelastung gegenüber Vorsorge mit Rückstellungen
  • Bei der Direktversicherungs-Variante verbessert sich die Bilanzoptik
  • Abfertigungs-Direktversicherung ist versicherungssteuerfrei
  • Wertzuwachs der Versicherung ist nicht gewinnerhöhend
  • Die Auslagerungsvariante ist auch für Jubiläumsgelder geeignet
Seit dem Jahr 2001 gibt es die Möglichkeit, bestehende Abfertigungsverpflichtungen zur Gänze an eine Versicherung auszulagern (Erlass des BMF zur RZ 3369a der EStR 2000).
Dabei schließt der Unternehmer eine so genannte Direktversicherung ab, wobei der Arbeitnehmer im Abfertigungsfall direkt die Versicherungsleistung erhält.

 

Der Arbeitgeber schließt eine Rückdeckungsversicherung ab. Das bedeutet, dass das Unternehmen zugleich Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Empfänger der Versicherungsleistung ist. Die Beiträge sind Betriebsausgaben.
Die Wertsteigerung der Rückdeckungsversicherung wird als Ertrag ausgewiesen und verbessert die Bilanzoptik. Der Arbeitgeber entscheidet, für welche Mitarbeiter er diese Form der Absicherung wählt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen schriftlich überein, dass die bisher erworbenen Alt-Anwartschaften in Form eines Übertragungsbetrages auf eine Vorsorgekasse überwiesen werden.

Die Höhe dieses Übertragungsbetrages ist dabei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.

Hierbei wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbart, dass der bis zum vereinbarten Stichtag erworbene Abfertigungsanspruch nach der Zahl der Monatsentgelte gegenüber dem Arbeitgebern gewahrt bleibt und beim endgültigen Ausscheiden mit Abfertigungsanspruch nach der Höhe des letzten Monatsbezuges ausbezahlt wird.

Ab dem Stichtag des Übertrittes zahlt der Arbeitgeber 1,53% des Bruttoentgeltes in eine Vorsorgekasse.

Die Übertragungsbeträge sind Betriebsausgaben und können auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Steuerlich ist die bisher gebildete Abfertigungsrückstellung gewinnerhöhend aufzulösen.

Der die Rückstellung übersteigende Teil des Übertragungsbetrages ist steuerlich auf 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen.

Wollen Sie ein Offert für mehr als 5 Mitarbeiter? Dann laden Sie das  Excel-Formular herunter und schicken es ausgefüllt an bav@allianz.at zurück!

Ein Offert für bis zu 5 Mitarbeiter können Sie mit nachfolgendem Formular anfordern!