Gut beraten in Haftungsangelegenheiten


Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haften Ihre Unternehmenskunden für Schäden, die sie selbst oder ihre MitarbeiterInnen anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Wenn sie dann mit unvorhersehbaren Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, drohen Ihren Kunden– selbst bei unberechtigten Forderungen – hohe finanzielle Belastungen. Das muss nicht sein:
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der jeweils gewählten Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden privatrechtlichen Inhalts:
- Die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen
- Die Befriedigung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen