Erweiterte Gefahren absichern

Versichern Sie alles das, was herkömmliche Sachversicherungen nicht abdecken!

Bestimmte Risken sind von herkömmlichen Sachversicherungen nicht umfasst. Bei der Deckung „Benannte Gefahren“ können bestimmte dezidiert angeführte Gefahren wie zum Beispiel böswillige Beschädigung (z. B. Graffitischäden) oder Fahrzeuganprall (z. B. LKW in enger Ortsdurchfahrt ohne Gehsteig beschädigt die versicherten Sachen) abgesichert werden.

Bei der zusätzlichen Deckung „Unbenannte Gefahren“ gilt: „Alles was nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, ist versichert!“ Es sind Schäden versichert, die plötzlich, unvorhergesehen und von außen auf die versicherten Sachen einwirken. So sind zum Beispiel Schäden durch Ungeschicklichkeit – wenn keine unmittelbare Benützung, Beförderung oder Bearbeitung der Sache vorliegt – versichert.