
Drei gute Gründe für Cyberschutz

Nutzen der Computerversicherung
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Haftpflicht- ansprüche
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Betriebs- unterbrechung & Wiederherstellungs- aufwand
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Datenschutz- verfahren
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Krisenmanagement
Versichert sind:
- Schadenersatzansprüche wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung
- Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Netzwerksicherheit
- Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger digitaler Kommunikation (Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
- Vertragsstrafe wegen Verletzung von Payment Card Industry Sicherheitsstandards
Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund
- eines Cyber-Angriffs oder
- der Verfügung einer Datenschutzbehörde oder
- der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung eines Versicherten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,
sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.
-) Forensische Dienstleistung
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass
- eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung oder
- ein Cyber-Angriff
zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist und was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
-) Krisenkommunikation
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall
- einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,
- eines Cyber-Angriffs,
- der fehlerhaften Bedienung des Computersystems,
- des Vorwurfs durch Medien einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen. In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
-) notwendige Informationen
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen. Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
- Daten auf dem Computersystem einer versicherten Gesellschaft ermittelt und gesichert werden;
- der Versicherungsnehmer sich über seine Rechtspflichten zur Anzeige der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber Datenschutzbehörden oder Dritten beraten lässt;
- der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Rechtspflichten Anzeigen der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber den maßgeblichen Datenschutzbehörden oder Dritten vornimmt.
Detaillierte Informationen - Allianz Cyber-Schutz
Unternehmen haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter Anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Es kann möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen kommen, damit verbunden sind oftmals sehr hohe Anwaltskosten, die das Unternehmen finanziell belasten.
Versichert sind:
- Schadenersatzansprüche wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung
- Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Netzwerksicherheit
- Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger digitaler Kommunikation (Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
- Vertragsstrafe wegen Verletzung von Payment Card Industry Sicherheitsstandards
Die Versicherungssumme steht einmal pro Versicherungsfall zur Verfügung!
Betreffend den Versicherungsschutz gilt das Claims made-Prinzip: beitragsfreie Rückwärtsdeckung von 6 Monaten (Versicherungsschutz für unbekannte Fehler aus der Vergangenheit, wenn diese Fehler erst während der Vertragslaufzeit erstmalig bekannt geworden sind und geltend gemacht werden).
Der Versicherungsfall im Falle einer Betriebsunterbrechung tritt ein mit der ersten Feststellung der teilweisen oder kompletten Nichtverfügbarkeit des Computersystems.
Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund
- eines Cyber-Angriffs oder
- der Verfügung einer Datenschutzbehörde oder
- der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung eines Versicherten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,
sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.
Wiederherstellungsaufwand sind die entstandenen angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für einen IT-Berater zum Zwecke der Wiederherstellung der versicherten Computersysteme. Dazu zählen auch die technische Wiederherstellung, Wiedergewinnung oder Neuinstallation von Daten oder Software, einschließlich der Kosten für den Erwerb einer Softwarelizenz, die zur Reproduktion der Daten oder der Software erforderlich ist.
Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein.
Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird.
Forensische Dienstleistungen
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass
- eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung oder
- ein Cyber-Angriff
zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist und was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
Krisenkommunikation
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall
- einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung,
- eines Cyber Angriffs,
- der fehlerhafter Bedienung des Computersystems ,
- eines unvorhergesehenen technischen Problems des Computersystems,
- des Vorwurfs durch Medien einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung
zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen.
In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
Informationskosten
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen.
Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
- Daten auf dem Computersystem einer versicherten Gesellschaft ermittelt und gesichert werden;
- der Versicherungsnehmer sich über seine Rechtspflichten zur Anzeige der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber Datenschutzbehörden oder Dritten beraten lässt;
- der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Rechtspflichten Anzeigen der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber den maßgeblichen Datenschutzbehörden oder Dritten vornimmt.
Schadenfälle: Wann der Allianz Cyber-Schutz sinnvoll ist
Herr B. leitet ein Outdoor-Geschäft mit einem eigenen Online-Shop, der rund 100.000 Kunden zählt. Als sein Kreditkartenunternehmen ihn auf Ungereimtheiten hinweist und eine Prüfung des Vorfalls verlangt, merkt Herr B., dass er das Opfer von Hackern geworden ist.
Daraufhin kündigen die Behörden ein Datenschutzverfahren an. Herr B. muss den Onlinevertrieb vorerst einstellen. In Summe ein Schaden von € 150.000,–.
Frau D. ist Geschäftsführerin eines Produktionsbetriebes. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten ist ein Mitarbeiter so erbost, dass er das Unternehmen schädigen will. Er bleibt nach Dienstschluss heimlich im Betrieb, verschafft sich unberechtigten Zugang zu Daten für einen aktuellen Produktionsvorgang und zerstört diese. Am nächsten Tag steht nicht nur die eigene Produktion still, auch die Kunden des Unternehmens können nicht weiterarbeiten und machen ihren Produktionsausfall geltend.
In Summe ein Schaden von € 2.000.000,–.