☆ Umfassende Absicherung bei Sachschäden an den versicherten Gegenständen
☆ Ausschließlich benannte Gegenstände können versichert werden
☆ Maßgeschneiderte Absicherung abgestimmt auf Sie und Ihre Bedürfnisse!
☆ Umfassende Absicherung bei Sachschäden an den versicherten Gegenständen
☆ Ausschließlich benannte Gegenstände können versichert werden
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Bestimmte Risken sind von herkömmlichen Sachversicherungen nicht umfasst. Bei der Deckung „Benannte Gefahren“ können bestimmte Gefahren wie zum Beispiel böswillige Beschädigung oder Fahrzeuganprall abgesichert werden.
Bei der zusätzlichen Deckung „Unbenannte Gefahren“ gilt:
„Alles, was nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, ist versichert!“
Es sind somit Schäden versichert, die unvorhergesehen und von außen auf die versicherten Sachen einwirken. Das sind u.a. Schäden durch Ungeschicklichkeit, wenn keine unmittelbare Benützung, Beförderung oder Bearbeitung der Sache vorliegt.
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