Diese Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für bestimmte Organe von Vereinen (z.B. Vorstand des Vereines, Rechnungsprüfer) interessant.
Als Vermögensschaden gilt ein finanzieller Nachteil, der keinen Personen- oder Sachschaden darstellt.
Führungspositionen in Vereinen bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Bei Fehlentscheidungen im Vereinsvorstand gehen die Schäden manchmal in die Tausende und das Vereinsorgan muss beweisen, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr).
Damit die Arbeit im Verein nicht zu einem persönlichen Risiko wird, können sich bestimmte Vereinsorgane, zB der Vereinsvorstand, mit einer D&O-Versicherung eine finanzielle Rückendeckung verschaffen.
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