D&O-Manager-Haftpflicht für Vereine

☆    Prüfung: Wir klären, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht

☆    Zahlung: Bei begründetem Anspruch erfolgt die Leistung bis zur Höhe der vereinbarten         Versicherungssumme

☆    Abwehr unberechtigter Ansprüche: Sofern wir nach der Prüfung davon ausgehen, dass den         Manager keine Schuld trifft

    Damit die Arbeit im Verein zu keinem persönlichen Risiko für Sie wird!    
Haushaltsversicherung

Diese Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für bestimmte Organe von Vereinen (z.B. Vorstand des Vereines, Rechnungsprüfer) interessant.

Als Vermögensschaden gilt ein finanzieller Nachteil, der keinen Personen- oder Sachschaden darstellt.

Führungspositionen in Vereinen bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Bei Fehlentscheidungen im Vereinsvorstand gehen die Schäden manchmal in die Tausende und das Vereinsorgan muss beweisen, dass es nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr).

Damit die Arbeit im Verein nicht zu einem persönlichen Risiko wird, können sich bestimmte Vereinsorgane, zB der Vereinsvorstand, mit einer D&O-Versicherung eine finanzielle Rückendeckung verschaffen. 

Alle Mitglieder eines Vereinsvorstandes können persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privatvermögen, für schuldhaft im Rahmen ihrer Tätigkeit begangene Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden.
Die Organe des Vereins haften unbegrenzt, und somit  kann deren finanzielle Existenz massiv bedroht sein.
Die Haftung besteht generell gesamtschuldnerisch, sodass je­des Organ nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Organmitglieder.
Aus der Tätigkeit ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Verein selbst (Innenhaftung), als auch in bestimmten Fällen gegenüber Dritten (Außenhaftung). 
ekomi

Allianz Kundenzufriedenheitsmessung

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