Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherungist gesetzlich vorgeschrieben und grundlegende Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs. Ohne diesen Versicherungsschutz können Auto, Motorrad, Moped & Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Die Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgt in einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl.
Hier finden Sie die Zulassungsstellen der Allianz
Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs wird eine Reihe von Dokumenten benötigt. Welche das sind, entnehmen Sie unserer Checkliste zur Kfz-Zulassung.

Unter einem Wechselkennzeichen können grundsätzlich bis zu 3 Fahrzeuge beantragt werden. Wesentlich ist aber, dass es sich um dieselbe Fahrzeugart handelt. Das bedeutet, dass zwei PKW unter einem Kennzeichen zugelassen werden können, eine Zulassung eines PKW und eines Motorrads auf dasselbe Kennzeichen hingegen ausgeschlossen ist. Ein Elektro-Fahrzeug und ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor können außerdem nur dann auf ein Kennzeichen zugelassen werden, wenn keine grüne Elektro-Kennzeichentafel verwendet wird. Nähere Informationen und weitere Details zur Anmeldung von Wechselkennzeichen erhalten Sie bei unseren Zulassungsstellen.

Achtung: Bei der Zulassung müssen alle geforderten Dokumente für alle Fahrzeuge vorliegen. Vergessen Sie also nicht, Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Hier finden SIe alle Infos zur Zulassung!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen: also etwa für Beschädigungen an anderen Fahrzeugen oder Dingen (wie einer Straße, die durch den Austritt von Motoröl verschmutzt wird), nicht aber für Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Denn diese sind nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Versichert sind Fahrzeughalter, Fahrer, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Insassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt außerdem vor unberechtigten Schadenersatz-Forderungen gegen Sie als Fahrzeughalter.

Die Deckungssumme ist jener Betrag, für den Ihre Kfz-Versicherung im Schadensfall maximal aufkommt. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen Sie selbst übernehmen. Es macht deshalb Sinn, nicht ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme zu setzen.
Beginn der Vertragslaufzeit und der Deckung sind in Ihrer Versicherungspolizze angeführt. Diese Daten gelten, sofern die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt ist. Mittels Ausstellung einer Versicherungsbestätigung kann dafür gesorgt werden, dass der Versicherungsschutz schon vor der Zusendung der Polizze beginnt, sodass Ihr Fahrzeug unmittelbar für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn. Jedenfalls bezieht er sich auf das Gebiet der Staaten Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Mit der Grünen Versicherungskarte („Grüne Karte“) bestätigen Sie das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. In den EU-Staaten sowie in Island und der Schweiz muss die Grüne Karte nicht verpflichtend mitgeführt werden.

In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine wird die Grüne Karte hingegen vorgeschrieben. In diesen Fällen reicht aber die sogenannte „Kleine Grüne Karte“, die kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer beantragt werden kann.

Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss eine eigene große Grüne Karte vom Versicherer ausgestellt werden. In diesem Fall erhöht sich auch die Versicherungsprämie für die Dauer der Reise. Können Sie die Grüne Karte bei einer Verkehrskontrolle nicht vorlegen, drohen Verwaltungsstrafen. Die Kontrolle erfolgt bereits an der Grenze.

Im Kosovo ist die Grüne Karte übrigens nicht gültig. Hier müssen Sie eine „Grenzversicherung“ abschließen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei allen Autoreisen ins Ausland eine Grüne Karte mitzuführen, um Probleme zu vermeiden.


Ihre Grüne Karte steht jederzeit als Download über das Allianz Kundenportal bereit. Klicken Sie auf Ihren KFZ-Versicherungsvertrag. Hier finden Sie unter „Liste der Dokumente“ die Grüne Karte sowie alle anderen Dokumente zu Ihrem KFZ-Versicherungsvertrag.

Sollten Sie keinen Zugang zur App oder Probleme mit der Registrierung im Kundenportal haben, steht Ihnen gerne unser Allianz Kundenservice (Mo-Do: 08:00-17:00, Fr: 08:00-16:00) unter +43 5 9009 580 zur Verfügung.

Wenn Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden verursacht haben, verschlechtert sich Ihre Einstufung im Bonus-Malus-System um drei Stufen. Somit wird die Prämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung angepasst.
Die Umstellung Ihrer Prämie erfolgt zur Hauptfälligkeit, die Sie in Ihrer Versicherungspolizze nachlesen oder dem Meine Allianz Kundenportal sowie der Meine Allianz App (für IOS und Android) entnehmen können.

 

Sollten Sie Zahlungsart/-weise ändern wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Allianz-Berater oder das Allianz Vertrags-Service (Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr: +43 (0)5 9009 9001 bzw. vertrag@allianz.at). Beide können diesbezügliche Änderungen vornehmen und jährliche Zahlungsweise beispielsweise auf monatliche umstellen.

Ja, das ist möglich. Sie können bis zu drei Fahrzeuge unter demselben Kennzeichen versichern (siehe Wechselkennzeichen).

Wenn Sie beispielsweise

  • ohne gültige Lenkerberechtigung unterwegs sind
  • jemanden ohne gültigen Führerschein Ihr Fahrzeug lenken lassen
  • in durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand fahren
  • mehr Personen als im Zulassungsschein angeführt befördern
  • Ihr Fahrzeug im nicht-betriebssicheren Zustand (d.h. ohne Pickerl) nutzen
  • bei Wechselkennzeichen das Fahrzeug ohne Kennzeichentafel verwenden
  • oder sonstige vertragliche Verpflichtungen nicht einhalten

deckt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Entschädigung der Unfallopfer, wird diese Kosten aber (zumindest teilweise) im Regressweg von Ihnen zurückverlangen. Begrenzt ist dieses Rückforderungsrecht mit € 22.000,–. Sollten Sie Ihre Prämie nicht rechtzeitig bezahlt haben und ist der Vertrag damit außer Deckung, müssen Sie damit rechnen, die gesamten Kosten rückerstatten zu müssen.

Wurde der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Kfz-Haftpflicht: 1 Monat) spätestens zum Monatsletzten schriftlich gekündigt wird.

In Folge eines Schadensfalles können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung auch ohne Angabe von Gründen kündigen.

Wird das Fahrzeug verkauft, ist eine Kündigung per sofort (in der Regel Abmeldedatum des Fahrzeugs) durch den Käufer möglich.

Die Allianz bietet keine Sondertarife für Fahranfänger. Durch Teilnahme am BonuesDrive-Programm kann aber jeder Fahrzeuglenker, der eine umsichtige Fahrweise per App nachweist, bis zu 25% der bezahlten Kfz-Prämie erstattet erhalten und bares Geld sparen.

Im Gegensatz zum Basisschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Kasko-Versicherung auf freiwilliger Basis. Sie versichert – je nach gewähltem Paket und Schutzniveau – gegen Schäden, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs in Folge von Naturgewalten (z.B. Hagel, Steinschlag, Hochwasser), Fremdverschulden (Diebstahl, Vandalismus oder Parkschäden), Einwirkung von Tieren (wie Bisse oder Kollision), Brand, Explosion oder Schmorschäden sowie Glasbruch.

Im Rahmen des Vollkaskopakets MAX sind Sie außerdem für den Fall von Eigenschäden abgesichert – auch wenn diese grobfahrlässig herbeigeführt wurden. 
Berechnen Sie ganz einfach Ihre Kaskoversicherung mit unserem dummy Online KFZ-Versicherungsrechner

Für Fahrzeugschäden, die im Zuge gerichtlich strafbarer, vorsätzlicher Handlungen durch den Fahrzeuglenker eintreten, haftet die Kaskoversicherung  ebenso wenig wie für Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs im Rahmen eines Auto- bzw. Motorrad-Rennens und zugehöriger Trainingsfahrten entstanden sind. Ebenfalls nicht gedeckt sind Fahrzeugschäden, die in Zusammenhang mit Aufruhr/Unruhen und Kriegsereignissen stehen sowie Schäden durch Erdbeben oder Strahlung.

Sollten Sie auf Ihr Fahrzeug dringend angewiesen sein und es im Ernstfall nicht schnell aus eigenen Mitteln ersetzen können, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung grundsätzlich empfehlenswert.

  • Unser Vollkaskopaket MAX empfiehlt sich vor allem für Fahrzeuge, die neuwertig oder nicht älter als 3 Jahre sind.
  • Unser Teilkaskopaket EXTRA kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Ihr Kfz ein Alter von 4 bis 6 Jahren aufweist.
  • Unser Naturkaskopaket PLUS empfiehlt sich insbesondere für mehr als 6 Jahre alte Fahrzeuge zur kostengünstigen Absicherung gegen Risiken wie Wildwechsel-Unfälle.

Wenn Sie etwa

  • ohne gültige Lenkerberechtigung unterwegs sind
  • jemanden ohne gültigen Führerschein Ihr Fahrzeug lenken lassen
  • in durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand fahren
  • mehr Personen als im Zulassungsschein angeführt befördern
  • Ihr Fahrzeug im nicht-betriebssicheren Zustand (d.h. ohne Pickerl) oder mit nicht vereinbarter Sonderausstattung nutzen
  • die Vereinbarung über die Verwendung des Fahrzeugs nicht einhalten

kommt es im Schadensfall zu Deckungsbeschränkungen (also zur Reduktion der Leistung um den vereinbarten Selbstbehalt) oder den teilweisen oder ganzen Entfall des Versicherungsschutzes.

Wie für jedes Fahrzeug, das Sie in den Straßenverkehr bringen möchten, gilt auch für Motorräder und Mopeds die Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für noch besseren Schutz können Sie aber auch eine Kaskoversicherung wählen. 

Zur Absicherung kommen – wie für alle anderen Fahrzeugtypen – unsere vier Kfz-Pakete COMFORT, PLUS, EXTRA und MAX in Frage. Mit Teilkasko- bzw. Vollkasko-Paket sorgen Sie für einen besonders umfassenden Versicherungsschutz, da beide die Deckung von Vandalismus- und Parkschäden beinhalten, Ersatz beim Bruch von Windshields leisten und auch Gegenstände, die sich im Top-Case befinden, gegen Diebstahl versichern.

Nein, diesbezügliche Unfälle und Schäden werden von der regulären Kfz-Versicherung nicht abgedeckt. Um auch in diesen Fällen umfassenden Schutz zu genießen, ist eine mit entsprechender Leistungserweiterung abzuschließen.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie erklären, Ihr Motorrad zwischen dem 1. November und dem 1. März des Folgejahrs nicht zu benützen, gewähren wir sogar 35 % Nachlass auf Ihre Versicherungsprämie.

Wird Ihr Fahrzeug durch Abmeldung oder Hinterlegung von Kennzeichentafeln stillgelegt, ist die Kaskoversicherung auf das Garagenrisiko beschränkt: Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur Versicherungsfälle gedeckt sind, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Fahrzeug-Abstellplatz ereignen. Dafür gewähren wir Ihnen einen entsprechenden Prämiennachlass.

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, uns die Aufhebung einer Stilllegung unverzüglich zur Kenntnis zu melden!

Sie benötigen Hilfe?

Gerne informieren und beraten wir Sie zur Wahl des richtigen Kfz Pakets!