Nach einem Schlaganfall leidet ein Tischler an einer erheblichen Einschränkung des Bewegungsapparates – seine linke Körperhälfte ist fast zur Gänze gelähmt, er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Die Allianz bezahlt aufgrund von Berufsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Rente zur Erhaltung seines Lebensstandards.