Im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit steht für Sie als selbständig oder freiberuflich tätige Person Ihre Existenz auf dem Spiel.
Bei Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundenen Unterbrechung Ihrer Tätigkeit, erfolgen keine Einnahmen – trotzdem müssen die laufenden Kosten abgedeckt werden.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die Differenz zwischen Betriebserträgen und variablen Kosten (Deckungsbeitrag). Ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzfrist) die Leistung erfolgt, bestimmen Sie bei Abschluss der Versicherung.