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Personenschaden-Betriebsunterbrechung


Absicherung bei Unfall und Krankheit!

Im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit steht für Sie als selbständig oder freiberuflich tätige Person Ihre Existenz auf dem Spiel.


Bei Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundenen Unterbrechung Ihrer Tätigkeit, erfolgen keine Einnahmen – trotzdem müssen die laufenden Kosten abgedeckt werden.


Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die Differenz zwischen Betriebserträgen und variablen Kosten (Deckungsbeitrag). Ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzfrist) die Leistung erfolgt, bestimmen Sie bei Abschluss der Versicherung.

Ihre Vorteile


Beispiel aus dem Alltag

Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-Werbeagentur erleidet einen Herzinfarkt. Der Krankenhausaufenthalt und die folgende Rehabilitation dauern drei Monate. Die Allianz leistet für diese Zeit der Betriebsunterbrechung 25.000,-- Euro (bei einem jährlichen Deckungsbeitrag von 100.000,-- Euro und 100% Arbeitsunfähigkeit).

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