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Soll & Haben Agrar

Allianz Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung


Landwirte haften für Schäden, die sie selbst, ihre MitarbeiterInnen oder Tiere anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen.


Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung übernimmt bei Personen- und Sachschäden:

 

  • die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen privatrechtlichen Inhalts und/oder

 

  • die Befriedigung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen privatrechtlichen Inhalts.

Ihre Vorteile


Beispiele aus dem Alltag

Rinder brechen von der Weide aus und verursachen auf einer nahegelegenen Bundesstraße einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Die Allianz bezahlt den Gesamtschaden in Höhe von 85.000,-- Euro.
Ein Landwirt verkauft Eier, die infolge mangelhafter Kühlung verdorben waren. Mehrere Kunden erkranken an einer Salmonellenvergiftung. Die Allianz ersetzt den Personenschaden in Höhe von 155.000,-- Euro.

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