Landwirte haften für Schäden, die sie selbst, ihre MitarbeiterInnen oder Tiere anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen.
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung übernimmt bei Personen- und Sachschäden:
die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen privatrechtlichen Inhalts und/oder
die Befriedigung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen privatrechtlichen Inhalts.
Ihre Vorteile
Schadenersatzansprüche auf Angehörige erweiterbar.
Schäden an Fluren und Kulturen durch Weidevieh können versichert werden.
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Belegschäden möglich.
Beispiele aus dem Alltag
Rinder brechen von der Weide aus und verursachen auf einer nahegelegenen Bundesstraße einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden.
Die Allianz bezahlt den Gesamtschaden in Höhe von 85.000,-- Euro.
Ein Landwirt verkauft Eier, die infolge mangelhafter Kühlung verdorben waren. Mehrere Kunden erkranken an einer Salmonellenvergiftung.
Die Allianz ersetzt den Personenschaden in Höhe von 155.000,-- Euro.