Mit der Zusicherung einer Firmenpension für ausgewählte MitarbeiterInnen bildet das Unternehmen steuermindernde Pensionsrückstellungen. Diese Zusage wird idealerweise durch eine individuell auf Ihre Ansprüche abgestimmte Versicherung rückgedeckt und ausfinanziert.
Die Pensionszusage kann für jede/n MitarbeiterIn, aber auch für mehrheitlich beteiligte geschäftsführende GesellschafterInnen abgeschlossen werden.
Höhe der Pensionszusage
o Max. 80% des letzten Aktivbezugs (Leistungen aus Pensionskassen, Betrieblichen Kollektivversicherungen und Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung jedoch sind anzurechnen).
o Firmenpensionen und ASVG- bzw. GSVG-Pension dürfen in Summe 100% des letzten Aktivbezugs nicht übersteigen.
o Beitragsorientierte Pensionszusage: gemäß Wartungserlass zu den EstR 2009 sind unter bestimmten Voraussetzungen auch für nicht selbständig Erwerbstätige beitragsorientierte Pensionszusagen steuerlich anerkannt.
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