Steuerlich begünstigte Pensionsvorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Das KMU-Förderungsgesetz 2006 stärkt die Klein- und Mittelbetriebe sowie Freiberufler und nichtpauschalierten Landwirte: Sie dürfen 13% des betrieblichen Gewinnes steuerfrei entnehmen, wenn Sie diesen Betrag für 4 Jahre in einem §14-Investmentfonds veranlagen.
Nutzen Sie diese Chance und schichten Sie Firmenvermögen steuerschonend in Privatvermögen um! Die KMU-Förderung gilt nun auch für GmbH-Gesellschafter, die mehr als 25% Anteil am Unternehmen halten.
Per 1.1.2010 wurde dieses Gesetz novelliert und ist nun noch attraktiver.