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Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG


300,- Euro steuerfrei für Ihre MitarbeiterInnen!

Zuwendungen des/der ArbeitgeberIn für die Zukunftssicherung aller oder bestimmter Gruppen seiner/ihrer ArbeitnehmerInnen, sind bis zu 300,-- Euro pro Jahr steuerfrei.


Unternehmer können für ihre MitarbeiterInnen steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten Beiträge für Zukunftssicherungsmaßnahmen
(z.B. Rentenversicherung) leisten.


Alternativ haben MitarbeiterInnen die Möglichkeit, bestehende Gehaltsbestandteile steuerfrei für Vorsorgemaßnahmen zu nutzen.

Ihre Vorteile


Beispiel aus dem Alltag

Ein Unternehmer investiert pro Mitarbeiter 25,-- Euro monatlich in eine Erlebensversicherung. Eine 30-jährige Angestellte erhält zu ihrem 65. Lebensjahr ca. 19.200,-- Euro.

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