Zuwendungen des/der ArbeitgeberIn für die Zukunftssicherung aller oder bestimmter Gruppen seiner/ihrer ArbeitnehmerInnen, sind bis zu 300,-- Euro pro Jahr steuerfrei.
Unternehmer können für ihre MitarbeiterInnen steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten Beiträge für Zukunftssicherungsmaßnahmen
(z.B. Rentenversicherung) leisten.
Alternativ haben MitarbeiterInnen die Möglichkeit, bestehende Gehaltsbestandteile steuerfrei für Vorsorgemaßnahmen zu nutzen.

