Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 10% der Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme für ihre MitarbeiterInnen in die Betriebliche Kollektivversicherung der Allianz einzuzahlen.
Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und fließen in Rentenversicherungen. Die Veranlagung und Verwaltung der Beiträge übernimmt die Allianz – den MitarbeiterInnen werden ihre Zusatzpensionen direkt ausbezahlt.


