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Allianz betriebliche Kollektivversicherung


Garantierte Zusatzpension ohne Lohnnebenkosten!

Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 10% der Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme für ihre MitarbeiterInnen in die Betriebliche Kollektivversicherung der Allianz einzuzahlen.


Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und fließen in Rentenversicherungen. Die Veranlagung und Verwaltung der Beiträge übernimmt die Allianz – den MitarbeiterInnen werden ihre Zusatzpensionen direkt ausbezahlt.

Ihre Vorteile

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Beispiel aus dem Alltag

Eine Firma hat sich bereits vor Jahren für die Betriebliche Kollektivversicherung der Allianz entschieden. Um die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden, steigt die Beitragsleistung mit der Betriebszugehörigkeit. Seit Bestehen dieses Vorsorgemodells gab es in dieser Firma eine deutlich verminderte Fluktuation, und das Ziel der Mitarbeiterbindung wurde erreicht.

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