ALLIANZ ÖSTERREICH

Gleichbehandlung von Männern und Frauen gemäß
§9 Versicherungsaufsichtsgesetz

Geschlechtsspezifische Prämien Veröffentlichung
gem. §9 VAG

Die Allianz unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen den Geschlechtern bei der Prämienfestsetzung.
Lediglich bei folgenden Versicherungsprodukten wird das Geschlecht auf Grund statistischer Daten bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die Festsetzung der Prämienhöhe erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden versicherungsmathematischen und statistischen Daten:

Krankenhauskostenversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherung für ambulante Heilbehandlung

Entsprechend der EU-Richtlinie 2004/113/EG, mit dem VersRÄG 2006 in österreichisches Recht umgesetzt, dürfen die Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehen, nicht zu unterschiedlichen Prämien zwischen Männern und Frauen führen.

"Unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen ergeben sich dennoch auf Grund der unterschiedlichen Inanspruchnahme der übrigen Leistungen (vgl. dazu die entsprechende Veröffentlichung auf der Internet-Seite des Versicherungsverbandes), sowie aus der höheren Lebenserwartung von Frauen (ersichtlich aus der Allgemeinen Österreichischen Sterbetafel AÖSt 2000/2002, veröffentlicht vom Österreichischen Statistischen Zentralamt)."

Unfallversicherung

Vergleichen Sie dazu die entsprechende Veröffentlichung auf der Internet-Seite des Versicherungsverbandes.

Kfz-Kaskoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung

 Diagramm Alter-x-Geschlecht_klein