Die Allianz unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen den Geschlechtern bei der Prämienfestsetzung.
Lediglich bei folgenden Versicherungsprodukten wird das Geschlecht auf Grund statistischer Daten bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die Festsetzung der Prämienhöhe erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden versicherungsmathematischen und statistischen Daten:
Entsprechend der EU-Richtlinie 2004/113/EG, mit dem VersRÄG 2006 in österreichisches Recht umgesetzt, dürfen die Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehen, nicht zu unterschiedlichen Prämien zwischen Männern und Frauen führen.
"Unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen ergeben sich dennoch auf Grund der unterschiedlichen Inanspruchnahme der übrigen Leistungen (vgl. dazu die entsprechende Veröffentlichung auf der Internet-Seite des Versicherungsverbandes), sowie aus der höheren Lebenserwartung von Frauen (ersichtlich aus der Allgemeinen Österreichischen Sterbetafel AÖSt 2000/2002, veröffentlicht vom Österreichischen Statistischen Zentralamt)."
Vergleichen Sie dazu die entsprechende Veröffentlichung auf der Internet-Seite des Versicherungsverbandes.
Für die Beitragskalkulation unserer verkaufsoffenen Tarife verwenden wir geschlechterabhängige Rechnungsgrundlagen basierend auf statistischen Ergebnissen, die öffentlich zugänglich sind.
Dabei basieren unsere biometrischen Grundlagen für den Gewinnverband
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